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AGB


PZ-Transfer
Petra Zecherle
Werkstrasse 28
67354 Römerberg

(im folgenden „Vermieter“ genannt)

Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts- und Vermietbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Unsere Angebote per Mail oder telefonisch sind freibleibend.

Reservierungszusagen, Änderungen, Preisabsprachen, etc. sind nur dann verbindlich wenn sie schriftlich oder per Fax von uns bestätigt worden sind.

Unsere Fahrzeuge stehen ab unserem Standort, 67354 Römerberg (bei Speyer) für den vereinbarten Zeitraum in einwandfreiem Zustand inklusive Fahrer zur Verfügung.

Es gelten die vereinbarten und schriftlich bestätigten Fahrzeiten, Fahrtkilometer und Preise. Die Hälfte des vereinbarten Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin als Anzahlung fällig. Tritt der Kunde innerhalb von einem Monat vor dem vereinbaren Termin vom Vertrag zurück, so wird die Anzahlung nicht erstattet. Die Verlegung eines bereits bestätigten Termins erfordert unsere schriftliche Zustimmung, andernfalls verfällt die Anzahlung ebenfalls.

Kommt der Termin aus Gründen, die der Vermieter zu verantworten hat (defektes Fahrzeug, selbstverschuldeter Unfall) oder aus bestimmten Gründen die der Vermieter nicht zu verantworten hat (zum Beispiel unverschuldeter Unfall) nicht zustande, so wird die Anzahlung zurückerstattet, weitergehende Ansprüche des Mieters oder Anspruch auf Schadenersatz an den Vermieter sind ausgeschlossen.

Der Vermieter ist berechtigt Ersatzfahrzeuge ein zu setzen, es besteht jedoch kein Anspruch auf ein baugleiches Fahrzeug. Sollte das Ersatzfahrzeug höherwertig sein, wird auf eine Berechnung der Preisdifferenz verzichtet. Der Vermieter hält dazu Kontaktadressen von Geschäftspartnern oder Mitbewerbern bereit um in solchen Fällen ggf. noch kurzfristig für Ersatz zu sorgen.

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder die Anzahlung nicht geleistet hat.

Eine sofortige Beendigung der Beauftragung (auch während eines Termins) ist ausserdem jederzeit möglich wenn zum Beispiel gegen die Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge verstossen wird.

Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben davon unberührt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters bleibt vorbehalten.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung in Kraft, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.